ce zertifizierung yachten

  • boot Portal /
  • Media & News /
  • boot.radar /
  • Thema Segeln /

CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)

Ratgeber zum bootskauf.

BVWW Ratgeber Bootskauf - Foto: © Messe Düsseldorf / C. Tillmann

boot Themenwelten

ce zertifizierung yachten

Liermann Nautic

CE-Zertifizierungen

Pca-abnahmen für sportboote, ce-zertifizierung & nachzertifizierung.

Bei der Entscheidung für den Kauf eines gebrauchten Bootes ist der Preis eines der wichtigsten Entscheidungskriterien. Aber was auf den ersten Blick nach einem Schnäppchen aussieht, kann sich im Verlauf der Eignerschaft schnell als teurer Irrtum entpuppen.

Neben den offensichtlichen Themen, wie verdeckten Mängeln, können besonders Zulassungsprobleme das Portemonnaie schwer belasten. So verlangt der Gesetzgeber seit 1998 mit der Sportboot-Richtlinie 94/25/EG für Schiffe, die im Europäischen Wirtschaftstraum betrieben werden, eine sogenannte CE-Zertifizierung.

Was ist eine CE-Zertifizierung?

Der Hersteller erklärt mit der CE-Zertifizierung, dass das Produkt den Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft genügt und grenzübergreifend gehandelt werden darf. Dabei geht es insbesondere um das Einhalten von Richtlinien bezüglich des Lärm-Aufkommens, des Abgas-Ausstoßes aber auch um die Seetüchtigkeit. Es handelt sich um die Vereinheitlichung von Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Bootssektor. Diese Regelung gilt sowohl für neue Boote als auch für Gebrauchtboote .

Bei der CE-Zertifizierung für Sportboote handelt es sich um eine Konformitätserklärung für den EU-Raum. Als Sportboote gelten alle Boote für Sport und Freizeit mit einer Länge zwischen 2,5 und 24 Metern. Ein CE-Zertifikat wird vom Bootshersteller oder einem in der EU bevollmächtigten Partner ausgestellt. Die Zertifizierung erfolgt nicht nur für das Boot sondern auch für den Motor.

In der Regel entsprechen Boote, die in der EU hergestellt wurden, den Vorschriften. Das erkennt man an der CE-Plakette, die sichtbar am Schiff angebracht sein muss. Mit dieser Plakette kann es in der EU frei verkauft werden. Die CE-Plakette gibt auch Auskunft über die Seetauglichkeit. Dabei wird zwischen vier Seetauglichkeitskategorien unterschieden. Die Einstufung erfolgt in den Kategorien A bis D.

ce zertifizierung yachten

Besonderheiten

Sollte das Schiff außerhalb der EU gebaut worden sein, muss der Hersteller mit einer sogenannten Konformitätserklärung dokumentieren, dass sein Produkt den Anforderungen der Sportbootrichtlinie entspricht.

Eine Ausnahme von der Regelung gibt es für gebrauchte Boote und Yachten, die vor der Einführung der Verordnung am 16.06.1998 gebaut wurden. Wenn das Schiff vor diesem Zeitpunkt bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen worden ist, ist kein CE-Zeichen nötig .

Sollte ein Gebrauchtboot nicht der EU-Norm entsprechen, kann dies nachzertifiziert werden, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

Nachzertifizierung und Einzelabnahme von Sportbooten durch Liermann Nautic

PCCs (Post Construction Certificates) / CE-Zertifizierung

Bei der Nachzertifizierung von Sportbooten arbeiten wir mit sachverständigen Spezialisten und Institutionen wie dem International Marine Certification Institute (IMCI) zusammen.

Gerne steht Ihnen das Liermann Nautic Team zu Fragen einer nachträglichen CE-Zertifizierung zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung

ce zertifizierung yachten

N 51° 29'59.28 E 7° 12'48.563

Sachverständigen- und Ingenieurbüros Liermann GmbH & Co. KG Vierhausstraße 4 44807 Bochum

02 34 – 9 59 82 - 70 (Fachbereich Nautic)

[email protected]

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

E-Mail-Adresse

ce zertifizierung yachten

CE-Klassen für Yachten

Warum ce-klassifizierungen für yachten.

ce zertifizierung yachten

Düsseldorf (SP) Gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG müssen seit 16.6.1998 alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig "in Verkehr gebracht" werden, zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein bzw. werden. Diese Sportboot-Direktive will nicht dem Betreiber vorschreiben, unter welchen Bedingungen er sein Fahrzeug benutzen darf, sondern will lediglich dem Käufer eines Boots einen Hinweis geben, für welche Beanspruchungen sein Boot gebaut worden ist. Die neue Sportbootrichtlinie 2013/53/EU wird seit dem 18. Januar 2016 in EU angewendet. Boote ohne CE-Kennzeichen , die bis zum 16.06.1998 innerhalb der Europäischen Union in den Handel gelangt sind, gelten als vor dem Stichdatum "in Verkehr gebracht" und können ohne weitere Beschränkung weiter verkauft werden. Allerdings sollte der Händler den Kunden auf diesen Umstand hinweisen, da er bei Neubooten die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung erwarten kann. Unterbleibt der Hinweis, so kann der Kunde Wandlung des Kaufvertrags verlangen. Gebrauchtboote , die in einem Drittland hergestellt (beispielsweise den USA) und vor dem 17.06.1998 nie offiziell in die Europäische Union eingeführt wurden, können nicht mehr ohne CE-Kennzeichen in der EU verkauft werden. Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Eine CE-Kennzeichnung ist verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. (Quellen: Germanischer Llyod, Bundesverband Wassersportwirtschaft ) Die neue RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (pdf-Download) hat die Umwelt- und Sicherheitsanforderungen für Sportboote verschärft. Usprünglich galt die Richtlinie 94/25/EG nur für Sportboote mit einer Mindestrumpflänge von 2,5 Metern und einer Höchstlänge von 24 Metern. Mit der Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG (4) wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie 94/25/EG auf Wassermotorräder erweitert, und es wurden Umweltschutzanforderungen für Antriebsmotoren, sowohl für Selbst- als auch für Fremdzündungsmotoren, in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) sowie in Form von Grenzwerten für Geräuschemissionen in die geänderte Richtlinie aufgenommen.

CE-Klassen für Boote - die Kategorien

A - Hochsee über 8 über 4
B - außerhalb von Küstengewässern bis einschließlich 8 bis einschließlich 4
C - küstennahe Gewässer bis einschließlich 6 bis einschließlich 2
D - geschützte Gewässer bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,3

Erläuterungen zu den CE-Klassen für Yachten

ce zertifizierung yachten

Erläuterungen (ab 2013): CE-Kategorie A: Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen. CE-Kategorie B: Ein Sportboot der Entwurfskategorie B gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 8 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 4 m ausgelegt. CE-Kategorie C: Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie C gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 6 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 2 m ausgelegt. CE-Kategorie D: Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie D gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 4 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 0,3 m und gelegentliche Wellenhöhe von höchstens 0,5 m ausgelegt. Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.

Die signifikante Wellenhöhe

ce zertifizierung yachten

Die so genannte signifikante Wellenhöhe entspricht nur selten der tatsächlichen Wellenhöhe. Als sigifikante Wellenhöhe wird die Durchschnittshöhe derjenigen Wellen bezeichnet, die zum größten Drittel aller Wellen gehören. Dies entspricht nur ungefähr der Wellenhöhe, die ein geübter Beobachter schätzen würde. Dabei können einzelne Wellen durchaus die doppelte Hölhe haben. Die signifikante Wellenhöhe (auch als kennzeichnende Wellenhöhe des Seegangs bekannt) definiert laut DWD "als mittlere Höhe des höheren Drittels aller in einem Seegebiet (z.B. 10x10km) und in einem repräsentativen Zeitraum (z.B. 20 Minuten, unter der Annahme stationärer Verhältnisse) vorkommenden Wellen". Dieser Parameter lasse sich von geübten Beobachtern recht gut schätzen. Einzelwellen können theoretisch (aber recht selten) die doppelte Höhe oder mehr erreichen. Im Zusammenhang mit Schiffshavarien ist oft die Rede von solchen „Monsterwellen“ (engl. „Freakwaves“) oder „Kaventsmännern“. Typische Werte der signifikanten Wellenhöhe im Fall von Windsee zeigt die Beaufort-Skala See. Quelle: DWD .

Beaufourt-Skala

0Stille~ 0 < 1< 10Spiegelglatte See.
1leiser Zug~ 11-51-30,1Kleine schuppenförmig aussehende Kräuselwellen ohne Schaumkämme.
2leichte Brise2-36-114-60,2Kleine Wellen, noch kurz, aber ausgeprägter. Die Kämme sehen glasig aus und brechen nicht.
3schwacher Wind3-512-197-100,6Die Kämme beginnen zu brechen. Der Schaum ist glasig. Vereinzelt können kleine weiße Schaumköpfe auftreten.
4mäßiger Wind5-820-2811-161Die Wellen sind zwar noch klein, werden aber länger. Weiße Schaumköpfe treten schon ziemlich verbreitet auf.
5frischer Wind8- 1129-3817-212Mäßige Wellen, die eine ausgeprägte lange Form annehmen. Weiße Schaumkämme bilden sich in großer Zahl. Vereinzelt kann schon etwas Gischt vorkommen.
6starker Wind11-1439-4922-273Die Bildung großer Wellen beginnt. Überall treten ausgedehnte weiße Schaumkämme auf, häufig mit Gischt.
7steifer Wind14-1750-6128-334Die See türmt sich. Der beim Brechen der Wellen entstehende weiße Schaum beginnt sich in Streifen in Windrichtung zu legen.
8stürmischer Wind17-2162-7434-405,5Mäßig hohe Wellenberge von beträchtlicher Länge. Die Kanten der Kämme beginnen zu Gischt zu verwehen. Gut ausgeprägte Schaumstreifen.
9Sturm21-2475-8841-477Hohe Wellenberge, dichte Schaumstreifen. Das bekannte "Rollen" der See beginnt. Die Gischt kann die Sicht beeinträchtigen.
10schwerer Sturm24-2889-10248-559Sehr hohe Wellenberge mit langen überbrechenden Kämmen. Die entstehenden Schaumflächen werden in so dichten weißen Streifen in Richtung des Windes geweht, dass die Meeresoberfläche im Ganzen weiß aussieht. Das Rollen der See wird schwer und stoßartig. Die Sicht ist beeinträchtigt.
11orkanartiger Sturm28-33103-11756-6311,5Außergewöhnlich hohe Wellenberge. Kleine und mittelgroße Schiffe zeitweise hinter Wellenbergen verdeckt. Die See ist völlig von langen weißen Schaumflächen bedeckt. Überall werden die Kanten der Wellenkämme zu Gischt verweht. Die Sicht ist stark herabgesetzt.
12Orkan33+118+64+14+Die Luft ist mit Schaum und Gischt angefüllt. Die See ist vollständig weiß von treibender Gischt.
Die Sicht ist sehr stark herabgesetzt.

Eigene Zertifizierung des GL

Hamburg (SP Die Schiffsklassifizirungsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) hat eine eigene, zusätzliche Klassifikation für Sportboote entwickelt: die Zertifizierung "GL Yacht Plus" für Sportboote und Segelyachten mit einer Länge unter 24 Meter. Diese geht über die bestehende verbindliche CE-Zertifizierung von Booten ("Sportbootdirektive") hinaus und soll Herstellern und Eignern ein "deutlich erhöhtes Maß an Sicherheit" bieten. Der freiwilligen Zertifizierung "GL Yacht Plus" des Germanischen Lloyd liegt eine regelmäßige Überprüfung der Serienproduktion zugrunde: Zur Erlangung der Zertifizierung findet stichprobenweise gemäß vorab vom GL geprüfter Unterlagen eine Überwachung des Herstellungsprozesses statt. In Abhängigkeit der Anzahl der gefertigten Boote werden gestaffelt Prüftage festgelegt. Hier werden dann die Prototypanforderungen (EC Baumusterprüfung) in der Serienfertigung geprüft und die laufende Produktion regelmäßig besichtigt. Je nach Fertigungsprofil werden Hersteller und gegebenenfalls Unterlieferanten einbezogen. Die Tätigkeiten des Germanischen Lloyd basieren auf der Verifikation der Bauzeichnungen und der Prüfung der Bauausführung. Die Boote erhalten zusätzlich zum CE-Kennzeichen die Zertifizierung "GL Yacht Plus". Der Mindestprüfumfang beinhaltet für Segelboote die Überprüfung der Ballastkiel-Anbindung an den Rumpf, der Rumpf-Deck-Verbindung und des Mastfußes inklusive der Püttinge. Für Segel- und Motorboote kommen noch die Überprüfung der Ruderanlage und Steuereinrichtung, der Maschinenanlage, der elektrischen Systeme und der Fertigungsausführung hinzu. Der Germanische Lloyd setzt nach eigenen Angaben Standards in Technik, Qualität und Sicherheit für die maritime Branche und die Industrie. Neben der Klassifizierung von Schiffen aller Art ist der Germanische Lloyd als technische Überwachungsgesellschaft weltweit aktiv. Das Unternehmen beschäftigt über 2.700 Mitarbeiter an 163 Standorten in 77 Ländern. Als einer der weltweiten Marktführer in der Schiffsklassifikation sorgt der Germanische Lloyd für die technische Sicherheit von über 5.700 Schiffen. Mehr als 120 Flaggenstaaten haben die Gesellschaft autorisiert, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Anzahl der aktuellen Neubauaufträge beläuft sich auf ca. 1.000 Seeschiffe. Technische Dienstleistungen in den Bereichen Prüfung, Zertifizierung und Beratung bieten die GL Industrial Services mit ihren sechs Tochtergesellschaften. Schwerpunkte sind die internationale Öl- und Gas-Branche, Windenergie, Zertifizierungen nach ISO und anderen Standards und Bautechnik. Infos: www.gl-group.com

ce zertifizierung yachten

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung . Erweiterte Einstellungen

booteblog.net

Mit dem motorkreuzer auf ostsee und nordsee., frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis.

Detlef fragt mich zur CE-Kennzeichnung von Sportbooten:

„Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff „Küstennahe Gewässer“ laut CE-Einstufung „C“ wirklich gemeint ist. Wir konnten keine Quelle finden das das abschließend klärt. Im Gegensatz sollte auch die CE Einstufung „B“ geklärt werden. Dazu gab`s auch kein Ergebnis. Kann ich beispielsweise mit einem Stahlverdränger bedenkenlos, sagen wir mal 13m lang, 4 m breit und ca. 130 Ps Motor natürlich mit den Sicherheitsvorkehrungen die ich auf See benötige ausgestattet, aber Cat. C beispielsweise von der holländischen Küste aus über Norderney Richtung Helgoland und weiter an der dänischen Küste entlang fahren?“

Hier meine Antwort

Hallo Detlef,

ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiger Profi und gebe hier nur meine rein private Ansicht wieder. Für so kompliziert halte ich die Sache aber gar nicht:

1. „ Küstennah “ bezieht sich meiner Recherche nach auf das „Küstenmeer“, was die 12 Meilen Zone beschreibt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Küstenmeer

2. Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann . Daraus resultiert meiner bescheidenen Meinung nach keine direkten rechtlichen Konsequenzen, sondern eher eine Hilfe bei der Bewertung, ob ein Törn nach „guter Seemannschaft“ durchgeführt wurde oder nicht.

Ein Beispiel

CE-C verlangt, dass ein Boot (nicht notwendigerweise die Crew oder die zusätzliche Ausrüstung) Wind bis 6 und Wellen bis 2m verträgt (Details: https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Seetauglichkeitseinstufung ).

Wenn Du nun ein Boot mit CE-C bei Wind 4-5 nach Helgoland fährst kann ich da kein Problem erkennen. Wenn Du aber mit dem gleichen Boot dem Törn nach Helgoland antrittst, obwohl die Vorhersage klar von Wind 7-8 spricht, dann ist das ein signifikantes Zeichen für schlechte Seemannschaft und kann im Falle einer Havarie zu Problemen mit z.B. der Versicherung führen (Stichwort „grobe Fahrlässigkeit“).

Die CE Kennzeichnung verbietet keinen Törn

Ich sehe das wie folgt:

Aus amtlicher Sicht wird das Führen eines Sportbootes an einen Befähigungsnachweis gekoppelt. Für Boote unter 15m ist das Binnen der Sportbootführerschein „Binnen“ und auf See der Sportbootführerschein „See“. Solange dieser Nachweis vorhanden ist, kann jeder beliebige Törn unternommen werden, solange er rein privat ist.

Andere Faktoren wie die CE Kennzeichnung eines Sportbootes spielen erst eine Rolle, wenn etwas passiert und dann geklärt werden muss, wer welche Schuld hat.

Mit einem CE-D Boot mal eben über die Nordsee nach England fahren? Wenn nichts passiert, hast du Glück gehabt. Geht das Boot aber unter, du wirst mit einem teuren Einsatz gerettet und es fallen einige Millionen an Bergungskosten an, kann die Versicherung sehr einfach sagen „Sorry, das hätte jeder Idiot sehen können, dass so ein Törn mit einem CE-D Boot eine verdammt schlechte Idee ist… das war grob fahrlässig und daher zahlen wir nix.“.

Soweit meine private Meinung dazu. Vielleicht können andere Leser noch etwas beitragen (als Kommentar)?

Ähnliche Beiträge

3 kommentare zu “ frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis ”.

' src=

… Danke Julian, dein Kommentar hilft mir / uns weiter .

' src=

In der neuen RCD 2013/53/EU gibt es keine küstennahen Gewässer mehr. Die ENTWURFSKATEGORIEN FÜR WASSERFAHRZEUGE beziehen sich lediglich noch auf die „signifikante Wellenhöhe“ und die „Windstärke in Bft“. Wörtlich heißt es weiter: „Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.“ Im Normalfall hat diese Einstufung lediglich den Zweck, dem Skipper eine Einschätzung darüber zu geben, wie weit das Schiff belastet werden kann beziehungsweise für welche Belastung es konstruktiv ausgelegt ist. Die jetzt erfolgte Abkehr von der „Gewässerart“ macht die Sache erheblich einfacher, da signifikante Wellenhöhen und Windstärken relativ einfach und sicher definiert werden können. Außerdem „darf“ man auch mit Kategorie A nach Amerika segeln, wenn die Wellen nicht höher als 0,3 m (H 1/3) sind und der Wind nicht stärker als 4 Bft weht… Nur im Schadensfall könnten sich rechtliche Konsequenzen ergeben, was vorher allerdings auch gegeben war, nach der alten Fassung von 97 jedoch erheblich interpretationsfähiger, sprich: unsicherer, war. Man kann es vielleicht noch einfacher formulieren: Die RCD gibt Eigenschaften des Schiffes vor. Wie dieses nun eingesetzt wird, ist jedoch letztlich die Entscheidung des Skippers. Dieser ist verantwortlich, muss also auch verantworten, wenn das Schiff oder die Crew infolge eines Einsatzes außerhalb der Entwurfskategorie zu Schaden kommt. Wenn das Schiff trotz Einhalten der Entwurfsbedingungen untergeht, ist allerdings der Konstrukteur schuld. Manchmal.

Hallo Michael, auch dein Beitrag bringt Licht in Dunkle – Danke

Kommentar verfassen Antwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden .

Privacy Overview

  • Ankaufgutachten
  • GFORCE Boot-Check
  • CE-Zertifizierungen
  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Refit – Begleitung
  • Nachlassbewertungen

GFORCE MARINA

CE-Zertifizierungen für Boote & Jet-Skis

Bei uns erhalten Sie CE-Zertifizierungen für Ihr Sportboot, Yacht oder Jet-Ski

Wir erstellen PCCs (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten  in der EU erforderlich sind. Dabei prüfen wir nach dem seit 1998 erforderlichen  PCA-Abnahme-Verfahren (Post Construction Assessment), zu dem nur speziell  dafür benannte Zertifizierer berechtigt sind.

Wozu benötigt man eine CE-Zertifizierung?

Mit der Richtlinie 2013/53/EU unterliegen alle im europäischen  Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichen  Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten  demnach seit 1998 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote.  Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit.

Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb de r EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen. Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit  einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem  innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden.

Importierte Sportboote

Sportboote, die außerhalb der EU z.B. in Nordamerika erworben werden, haben in der  Regel keine Konformitätserklärung (CE). Wenn weder der Hersteller, noch sein in der EU  bevollmächtigter Partner, die Konformität für ein Boot bescheinigen, kann diese mittels  PCA-Abnahme durch GFORCE MARINA erbracht werden.

Die von GFORCE MARINA angebotenen CE-Zertifizierungen findet als Einzelabnahme statt.

Das zur Begutachtung vorgestellte Boot wird umfassend durch unsere Mitarbeiter  geprüft. Damit alle Bestandteile den relevanten Normen entsprechen, können  Änderungen erforderlich sein, die nicht in den unten aufgeführten Pauschalen  enthalten sind. Die Kosten für die zumeist kleineren Korrekturen, halten sich  jedoch gewöhnlich in Grenzen.

ce zertifizierung yachten

  • Seitenübersicht
  • Datenschutzhinweis
  • Other languages

ce zertifizierung yachten

  • Boote & Komponenten
  • CE Zertifizierungservice

CE Zertifizierungservice ≡

Die Sportboot-Richtlinie (RCD)

Standards »

  • Harmonisierte Normen (2013/53/EU)
  • Standards anfordern

Inspektoren »

  • Nordamerika
  • AustralAsien

Versuchseinrichtungen

Downloads »

  • Dokumentierung
  • Zertifizierungs-Anträge
  • Anträge Wasserfahrzeuge
  • Anträge elektrische Vorrichtungen
  • Anträge Motoren
  • Anträge Sonstiges
  • Rechenprogramme & Prüflisten
  • Herstellerverträge
  • Konformitätserklärung
  • IMCI's Akkreditierungsurkunden

IMCI Zertifikatsverfolgung

IMCI Zertifizierte Produkte

Eingezogene Zertifikate

Gefälschte Zertifikate

Zweifelhafte DOC's

Beschwerden

IMCI - das führende Institut für die CErtifizierung von Produkten im Bereich der Sportboot-Richtlinie 2013/53/EU (RCD)

Die RCD ist eine Direktive auf Ebene der Europäischen Union (EU), um eine nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sicherzustellen. Wasserfahrzeuge und deren Komponenten, die in der EU verkauft werden, müssen die harmonisierten technischen Sicherheits- und Umweltanforderungen und die im RCD festgelegten administrativen Verpflichtungen erfüllen.

Diese Sicherheits- und Umweltanforderungen beziehen sich auf  Konstruktion/Design und  Bau des Fahrzeugs und einiger seiner Komponenten, mit spezifischen Begrenzungen für Abgas- und Geräuschemissionen.

Die RCD schreibt vor, dass die Hersteller alle relevanten Daten in einer technischen Datei aufbewahren und die Konformität ihrer Produkte offiziell deklarieren. Die CE-Kennzeichnung muss am zertifizierten Produkt angebracht sein und die Verbraucher müssen detaillierte Informationen über Sicherheit und Wartung erhalten.

Diese Produkte fallen unter die Sportbootrichtlinie (RCD)

  • Sportboote zwischen 2,5 m und 24 m Rumpflänge
  • Wassermotorräder
  • Gebrauchte und wesentlich veränderte Wasserfahrzeuge
  • Bootskomponenten
  • Bootsmotoren

Ablauf des Zertifizierungsprozesses

Ein Produkt kann nur nach einer erfolgreichen Begutachtung durch IMCI mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Um dieses erreichen..

  • Prüft IMCI die relevanten technischen Daten und
  • Inspiziert die meisten Produkte physisch vor Ort.

Die Inspektionen werden von den CE-Inspektoren von IMCI direkt beim Hersteller durchgeführt.  Der Inspektor arbeitet dabei eng mit der IMCI-Zentrale in Belgien zusammen, die nach einer positiven Beurteilung das CE-Zertifikat ausstellt. Erst dann kann der Hersteller seine Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen anbringen.

Vertrauen Sie auf IMCI’s Fachkenntnisse und Erfahrung … so wie bereits tausende Unternehmen weltweit!

...we CErtify the best.

© 2018 IMCI. All Rights Reserved

Datenschutz & Cookies: Diese Seite verwendet Cookies. Indem Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie deren Verwendung zu. Weitere Informationen, einschließlich zur Kontrolle von Cookies, finden Sie hier: Cookie-Richtlinie & Datenschutz Schließen und akzeptieren

ce zertifizierung yachten

CE-Kennzeichnung von Sportbooten

An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Sportbootrichtlinie.

Klicken Sie auf ein Thema Ihrer Wahl um genauere Informationen zu erhalten.

CE amerikanisches Sportboot - Motorboot - Importboot

  • Nach oben scrollen

CE-Kennzeichnung von Sportbooten und Jet Ski

Eu-richtlinien, umsetzung in österreich, normen.

Lesedauer: 1 Minute

Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 über Sportboote und Wassermotorräder (ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013)

  • Sportboote und unvollständige Sportboote
  • Wassermotorräder und unvollständige Wassermotorräder
  • mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren und Räume für Ottokraftstoffbehälter
  • Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren
  • Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung
  • Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen
  • vorgefertigte Luken und Seitenfenster
  • Antriebsmotoren, die in Wasserfahrzeugen (d. s. Sportboote und Wassermotorräder) ein- bzw. angebaut sind oder speziell dafür bestimmt sind
  • bei Wasserfahrzeugen angebaute bzw. eingebaute Antriebsmotoren, an denen ein größerer Umbau vorgenommen wird
  • Wasserfahrzeuge, an denen ein größerer Umbau vorgenommen wird
  • Wasserfahrzeuge, die gleichzeitig auch für Charter- oder Sport- und Freizeit-Schulungszwecke verwendet werden können, sofern sie auf dem Unionsmarkt für Freizeitzwecke in Verkehr gebracht wurden

Gilt nicht für

Die Ausnahmeregelungen gliedern sich nach

  • Anforderungen für Entwurf und Bau
  • Abgasemissionen
  • Geräuschemissionen

und sind Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie zu entnehmen.

Gilt seit 18.1.2016 (mit bestimmten Übergangsfristen bis 18.1.2017 bzw. 18.1.2020)

EU-Dokumente: Rechtsvorschrift und Leitfaden

2013/53 EU | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

  • BGBl. I Nr. 77/2015 Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz - MING 
  • BGBl. II Nr. 41/2016 Sportbooteverordnung 2015 – SpBV 2015
  • BGBl. II Nr. 263/2018 Schiffstechnikverordnung

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt.

Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt.

Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

»  Liste der harmonisierten Normen

Benannte Stellen

Die benannten Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem .

Stand: 16.11.2021

Boat Check

Builder´s Certificate

Builder´s Certificate  (kurz „ BC “ genannt)

Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer des Bootes / der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus. Das BC enthält die wesentlichen Angaben zum Boot / zur Yacht, wie die genaue Angabe des Herstellers, die Marke, das Modell, die Rumpfnummer (HIN = Hull Identification Number), das Baujahr, den Bauort sowie gegebenenfalls weitere technische Angaben zum Schiff wie die Größe (Länge und Breite), die Rumpfform und Tonnage des Schiffs als auch den Typ und die Nummer(n) des verbauten Motors bzw. der verbauten Motoren. Es umfasst alle relevanten Informationen, die zur eindeutigen Identifizierung des Bootes / der Yacht dienlich sind. Es ist quasi die Geburtsurkunde Ihres neuen Schiffes.

Die Schiffsbauwerft bzw. die Bootswerft (bei kleineren Schiffen) erstellt dieses BC nur einmal. Das Builder’s Certificate darf nicht mit dem CE Zertifikat oder der CE-Konformitätserklärung verwechselt werden. Das CE Zertifikat wird zum Beispiel für das Baumuster ausgestellt. Das Original dieses Zertifikates erhält der Hersteller. Die CE-Konformitätserklärung (DoC = Declaration of Conformity) wird daraufhin für alle Boote ausgestellt, die dann entsprechend diesem Baumuster gebaut und in Verkehr gebracht werden. Sollte für das Boot noch keine CE-Zertifizierung erfolgt sein, so muss dieses Boot in einem sogenannten PCA-Verfahren (Post Construction Assessment) nachträglich zertifiziert werden. Die PCC Zertifizierung (Post Construction Certificates) darf nur eine zertifizierte Stelle durchführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an E/M/S (European Institute for Maritime Services).

Jeder Eigner muss daher das Builders Certificate, unabhängig von der Registrierung des Bootes / der Yacht, im Original an den nächsten Eigner übergeben. Zudem wird  bei jedem Eignerwechsel gemäß britischer Tradition ein sogenanntes „Bill of Sale“ erstellt.

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.

Privacy Overview

Deutsche Flagge

  • Maritime Links :
  • Leichte Sprache :

Bild: Logo Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sicherheitszeugnis und Schiffsbesatzungszeugnis

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge benötigen:

  • ein Sicherheitszeugnis für Sportboote ab einer Länge von 8 m und
  • ein Schiffsbesatzungszeugnis auch mit einer Länge unter 8 m.

Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr stellt das Sicherheitszeugnis für Sportboote für 2 Jahre, das Schiffsbesatzungszeugnis für 5 Jahre aus.

Für ein Sicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis lassen Sie bitte der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr folgende Unterlagen zukommen (am einfachsten per mail):

ausgefülltes Antragsformular (an:  [email protected] )

Nachfolgende Unterlagen an: [email protected] und  [email protected] :

  • bei Sportbooten über 15m Rumpflänge: Schiffszertifikat (= Nachweis des Eintrags in ein deutsches Seeschiffsregister )
  • CE-Konformitätserklärung mit Angabe der Module und Annex I zur Konformitätserklärung und Foto CE-Plakette
  • vollständiges Eignerhandbuch (pdf-Datei oder Kopie)
  • geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet
  • Eine schriftliche Erklärung, dass keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen stattgefunden haben
  • Bescheinigung der durchgeführten Funksicherheitsprüfung durch das BSH oder eine von ihr anerkannte Einrichtung
  • Bescheinigung der Überprüfung der Flüssiggasanlage auf Wasserfahrzeugen
  • Antrag auf ein Schiffsbesatzungszeugnis
  • + 49 7231 201 0

Sie befinden sich auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald . Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?

Sie befinden sich auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald . Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in einem Cookie als Ihre neue Heimat-IHK setzen?

Sie werden zum Angebot der weitergeleitet.

Welche Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen?

Produktsicherheit und ce-kennzeichnung.

  • Aktuelle Informationen zur CE-Kennzeichnung:

Aktuelle Informationen zur CE-Kennzeichnung:

IMAGES

  1. CE Zertifizierung bei Explorer Yachten unter 24 Metern

    ce zertifizierung yachten

  2. Die CE-Zertifizierung einer Yacht

    ce zertifizierung yachten

  3. CE Zertifizierung nach der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

    ce zertifizierung yachten

  4. BOOTE I Über die CE Kennzeichnung

    ce zertifizierung yachten

  5. CE Zertifizierung nach der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

    ce zertifizierung yachten

  6. CE-Kennzeichnung & CE-Zertifizierung von Produkten

    ce zertifizierung yachten

COMMENTS

  1. CE-Seetauglichkeitseinstufung

    CE-Seetauglichkeitseinstufung - Wikipedia. Ein CE-Typenschild der Kategorie B. Es gibt Auskunft über die Seetauglichkeitseinstufung, zugelassene Passagierzahl, zugelassenes Gepäck und Motorgewicht, höchste zugelassene Motorisierung und den zugelassenen Luftdruck bei Schlauchbooten.

  2. Die CE-Kennzeichnung, was Sie darüber wissen müssen

    Die CE-Kennzeichnung ist Vereinheitlichung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Boote (Lärm-, Abgas-Ausstoßes, Seetüchtigkeit). Für Sportboote gibt es 4 Seetauglichkeitskategorien (A - Hochsee, B - Außerhalb von Küstengewässern, C - Küstennahe Gewässer, D - Geschützte Gewässer).

  3. CE Seetauglichkeitseinstufung & Konformitätsbewertung

    Die Entwurfskategorie, auch CE-Seetauglichkeitseinstufung oder Seetauglichkeitskategorie genannt, beurteilt die Seetüchtigkeit einer Yacht bzw. eines Bootes. Insgesamt gibt es vier Entwurfskategorien, A, B, C und D. Die Kategorien sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt.

  4. CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)

    Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. Vertragskonstellation genau prüfen.

  5. CE-Zertifizierung Boote / Yachten

    Bei der CE-Zertifizierung für Sportboote handelt es sich um eine Konformitätserklärung für den EU-Raum. Als Sportboote gelten alle Boote für Sport und Freizeit mit einer Länge zwischen 2,5 und 24 Metern.

  6. CE-Kennzeichnung bei Booten

    Welche Boote brauchen eine CE-Kennzeichnung? Die Richtlinie legt fest, dass alle Sportboote zwischen 2,5 und 24 Meter Länge, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht wurden, eine CE-Kennzeichnung brauchen.

  7. CE Zertifizierung

    "CE" ist die Abkürzung für Conformité Européenne (zu deutsch "Europäische Konformität)". Dies ist die Erklärung des Herstellers, dass die geltenden Anforderungen der Europäischen Union eingehalten wurden. Die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen müssen auch für Boote und Yachten eingehalten werden.

  8. CE-Klassen für Yachten

    Düsseldorf (SP) CE-KLassifizierung für Yachten. Gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG müssen seit 16.6.1998 alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig "in Verkehr gebracht" werden, zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein bzw. werden.

  9. Frage und Antwort: CE-Kennzeichnung

    Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann.

  10. BOOTE I Über die CE Kennzeichnung

    Über die CE Kennzeichnung. Die europäischen Produktrichtlinien legen die grundlegenden Anforderungen fest, denen Produkte entsprechen müssen, bevor sie auf dem europäischen Markt zugelassen werden bzw. bevor sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden.

  11. CE-Zertifizierungen

    Bei uns erhalten Sie CE-Zertifizierungen für Ihr Sportboot, Yacht oder Jet-Ski. Wir erstellen PCCs (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten in der EU erforderlich sind.

  12. CE-Zertifizierung

    Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. Zusätzlich fallen folgende Wasserfahrzeuge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:

  13. CE

    Die CE-Kennzeichnung muss am zertifizierten Produkt angebracht sein und die Verbraucher müssen detaillierte Informationen über Sicherheit und Wartung erhalten. Diese Produkte fallen unter die Sportbootrichtlinie (RCD)

  14. CE-Kennzeichnung von SPORTBOOTEN

    An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Sportbootrichtlinie. Klicken Sie auf ein Thema Ihrer Wahl um genauere Informationen zu erhalten.

  15. CE-Kennzeichnung von Sportbooten und Jet Ski

    CE-Kennzeichnung von Sportbooten und Jet Ski - WKO. EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen. Lesedauer: 1 Minute. Inhaltsverzeichnis. EU-Dokumente: Rechtsvorschrift und Leitfaden. Umsetzung in Österreich. Normen zur Richtlinie. Benannte Stellen.

  16. Builder´s Certificate

    Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben.

  17. CE-Kennzeichnung

    Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.

  18. Sicherheitszeugnis und Schiffsbesatzungszeugnis

    Sportboote ohne CE-Zertifizierung: geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet. Eine schriftliche Erklärung, dass keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen stattgefunden haben.

  19. Die CE-Kennzeichnung, was Sie darüber wissen müssen

    Die CE-Kennzeichnung ist Vereinheitlichung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Boote (Lärm-, Abgas-Ausstoßes, Seetüchtigkeit). Für Sportboote gibt es 4 Seetauglichkeitskategorien (A - Hochsee, B - Außerhalb von Küstengewässern, C - Küstennahe Gewässer, D - Geschützte Gewässer).

  20. CE Zertifizierung bei Explorer Yachten unter 24 Metern

    Bering Yachten sind CE A zertifizierte Explorer, die für ausgedehnte Fahrten über Windstärke 8 und signifikanten Wellenhöhen über 4m ausgelegt sind.

  21. CE-Kennzeichnung

    Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU -Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind." (Art. 2 Nr.

  22. CE-Zeichen und CE-Kennzeichnung: Leitfaden für Einsteiger

    Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller insbesondere gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen.

  23. Welche Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen?

    Die CE-Richtlinien legen für bestimmte Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Das CE-Kennzeichen kann hierbei als „Reisepass" dienen, ist aber auch für selbst genutzte Maschinen und Anlagen von Belang.