Hamburg (SP Die Schiffsklassifizirungsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) hat eine eigene, zusätzliche Klassifikation für Sportboote entwickelt: die Zertifizierung "GL Yacht Plus" für Sportboote und Segelyachten mit einer Länge unter 24 Meter. Diese geht über die bestehende verbindliche CE-Zertifizierung von Booten ("Sportbootdirektive") hinaus und soll Herstellern und Eignern ein "deutlich erhöhtes Maß an Sicherheit" bieten. Der freiwilligen Zertifizierung "GL Yacht Plus" des Germanischen Lloyd liegt eine regelmäßige Überprüfung der Serienproduktion zugrunde: Zur Erlangung der Zertifizierung findet stichprobenweise gemäß vorab vom GL geprüfter Unterlagen eine Überwachung des Herstellungsprozesses statt. In Abhängigkeit der Anzahl der gefertigten Boote werden gestaffelt Prüftage festgelegt. Hier werden dann die Prototypanforderungen (EC Baumusterprüfung) in der Serienfertigung geprüft und die laufende Produktion regelmäßig besichtigt. Je nach Fertigungsprofil werden Hersteller und gegebenenfalls Unterlieferanten einbezogen. Die Tätigkeiten des Germanischen Lloyd basieren auf der Verifikation der Bauzeichnungen und der Prüfung der Bauausführung. Die Boote erhalten zusätzlich zum CE-Kennzeichen die Zertifizierung "GL Yacht Plus". Der Mindestprüfumfang beinhaltet für Segelboote die Überprüfung der Ballastkiel-Anbindung an den Rumpf, der Rumpf-Deck-Verbindung und des Mastfußes inklusive der Püttinge. Für Segel- und Motorboote kommen noch die Überprüfung der Ruderanlage und Steuereinrichtung, der Maschinenanlage, der elektrischen Systeme und der Fertigungsausführung hinzu. Der Germanische Lloyd setzt nach eigenen Angaben Standards in Technik, Qualität und Sicherheit für die maritime Branche und die Industrie. Neben der Klassifizierung von Schiffen aller Art ist der Germanische Lloyd als technische Überwachungsgesellschaft weltweit aktiv. Das Unternehmen beschäftigt über 2.700 Mitarbeiter an 163 Standorten in 77 Ländern. Als einer der weltweiten Marktführer in der Schiffsklassifikation sorgt der Germanische Lloyd für die technische Sicherheit von über 5.700 Schiffen. Mehr als 120 Flaggenstaaten haben die Gesellschaft autorisiert, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Anzahl der aktuellen Neubauaufträge beläuft sich auf ca. 1.000 Seeschiffe. Technische Dienstleistungen in den Bereichen Prüfung, Zertifizierung und Beratung bieten die GL Industrial Services mit ihren sechs Tochtergesellschaften. Schwerpunkte sind die internationale Öl- und Gas-Branche, Windenergie, Zertifizierungen nach ISO und anderen Standards und Bautechnik. Infos: www.gl-group.com
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Mit dem motorkreuzer auf ostsee und nordsee., frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis.
Detlef fragt mich zur CE-Kennzeichnung von Sportbooten:
„Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff „Küstennahe Gewässer“ laut CE-Einstufung „C“ wirklich gemeint ist. Wir konnten keine Quelle finden das das abschließend klärt. Im Gegensatz sollte auch die CE Einstufung „B“ geklärt werden. Dazu gab`s auch kein Ergebnis. Kann ich beispielsweise mit einem Stahlverdränger bedenkenlos, sagen wir mal 13m lang, 4 m breit und ca. 130 Ps Motor natürlich mit den Sicherheitsvorkehrungen die ich auf See benötige ausgestattet, aber Cat. C beispielsweise von der holländischen Küste aus über Norderney Richtung Helgoland und weiter an der dänischen Küste entlang fahren?“
Hallo Detlef,
ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiger Profi und gebe hier nur meine rein private Ansicht wieder. Für so kompliziert halte ich die Sache aber gar nicht:
1. „ Küstennah “ bezieht sich meiner Recherche nach auf das „Küstenmeer“, was die 12 Meilen Zone beschreibt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Küstenmeer
2. Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann . Daraus resultiert meiner bescheidenen Meinung nach keine direkten rechtlichen Konsequenzen, sondern eher eine Hilfe bei der Bewertung, ob ein Törn nach „guter Seemannschaft“ durchgeführt wurde oder nicht.
CE-C verlangt, dass ein Boot (nicht notwendigerweise die Crew oder die zusätzliche Ausrüstung) Wind bis 6 und Wellen bis 2m verträgt (Details: https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Seetauglichkeitseinstufung ).
Wenn Du nun ein Boot mit CE-C bei Wind 4-5 nach Helgoland fährst kann ich da kein Problem erkennen. Wenn Du aber mit dem gleichen Boot dem Törn nach Helgoland antrittst, obwohl die Vorhersage klar von Wind 7-8 spricht, dann ist das ein signifikantes Zeichen für schlechte Seemannschaft und kann im Falle einer Havarie zu Problemen mit z.B. der Versicherung führen (Stichwort „grobe Fahrlässigkeit“).
Ich sehe das wie folgt:
Aus amtlicher Sicht wird das Führen eines Sportbootes an einen Befähigungsnachweis gekoppelt. Für Boote unter 15m ist das Binnen der Sportbootführerschein „Binnen“ und auf See der Sportbootführerschein „See“. Solange dieser Nachweis vorhanden ist, kann jeder beliebige Törn unternommen werden, solange er rein privat ist.
Andere Faktoren wie die CE Kennzeichnung eines Sportbootes spielen erst eine Rolle, wenn etwas passiert und dann geklärt werden muss, wer welche Schuld hat.
Mit einem CE-D Boot mal eben über die Nordsee nach England fahren? Wenn nichts passiert, hast du Glück gehabt. Geht das Boot aber unter, du wirst mit einem teuren Einsatz gerettet und es fallen einige Millionen an Bergungskosten an, kann die Versicherung sehr einfach sagen „Sorry, das hätte jeder Idiot sehen können, dass so ein Törn mit einem CE-D Boot eine verdammt schlechte Idee ist… das war grob fahrlässig und daher zahlen wir nix.“.
Soweit meine private Meinung dazu. Vielleicht können andere Leser noch etwas beitragen (als Kommentar)?
3 kommentare zu “ frage und antwort: ce-kennzeichnung – welche bedeutung und konsequenz hat sie in der praxis ”.
… Danke Julian, dein Kommentar hilft mir / uns weiter .
In der neuen RCD 2013/53/EU gibt es keine küstennahen Gewässer mehr. Die ENTWURFSKATEGORIEN FÜR WASSERFAHRZEUGE beziehen sich lediglich noch auf die „signifikante Wellenhöhe“ und die „Windstärke in Bft“. Wörtlich heißt es weiter: „Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.“ Im Normalfall hat diese Einstufung lediglich den Zweck, dem Skipper eine Einschätzung darüber zu geben, wie weit das Schiff belastet werden kann beziehungsweise für welche Belastung es konstruktiv ausgelegt ist. Die jetzt erfolgte Abkehr von der „Gewässerart“ macht die Sache erheblich einfacher, da signifikante Wellenhöhen und Windstärken relativ einfach und sicher definiert werden können. Außerdem „darf“ man auch mit Kategorie A nach Amerika segeln, wenn die Wellen nicht höher als 0,3 m (H 1/3) sind und der Wind nicht stärker als 4 Bft weht… Nur im Schadensfall könnten sich rechtliche Konsequenzen ergeben, was vorher allerdings auch gegeben war, nach der alten Fassung von 97 jedoch erheblich interpretationsfähiger, sprich: unsicherer, war. Man kann es vielleicht noch einfacher formulieren: Die RCD gibt Eigenschaften des Schiffes vor. Wie dieses nun eingesetzt wird, ist jedoch letztlich die Entscheidung des Skippers. Dieser ist verantwortlich, muss also auch verantworten, wenn das Schiff oder die Crew infolge eines Einsatzes außerhalb der Entwurfskategorie zu Schaden kommt. Wenn das Schiff trotz Einhalten der Entwurfsbedingungen untergeht, ist allerdings der Konstrukteur schuld. Manchmal.
Hallo Michael, auch dein Beitrag bringt Licht in Dunkle – Danke
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Bei uns erhalten Sie CE-Zertifizierungen für Ihr Sportboot, Yacht oder Jet-Ski
Wir erstellen PCCs (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten in der EU erforderlich sind. Dabei prüfen wir nach dem seit 1998 erforderlichen PCA-Abnahme-Verfahren (Post Construction Assessment), zu dem nur speziell dafür benannte Zertifizierer berechtigt sind.
Mit der Richtlinie 2013/53/EU unterliegen alle im europäischen Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichen Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten demnach seit 1998 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote. Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit.
Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb de r EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen. Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden.
Sportboote, die außerhalb der EU z.B. in Nordamerika erworben werden, haben in der Regel keine Konformitätserklärung (CE). Wenn weder der Hersteller, noch sein in der EU bevollmächtigter Partner, die Konformität für ein Boot bescheinigen, kann diese mittels PCA-Abnahme durch GFORCE MARINA erbracht werden.
Die von GFORCE MARINA angebotenen CE-Zertifizierungen findet als Einzelabnahme statt.
Das zur Begutachtung vorgestellte Boot wird umfassend durch unsere Mitarbeiter geprüft. Damit alle Bestandteile den relevanten Normen entsprechen, können Änderungen erforderlich sein, die nicht in den unten aufgeführten Pauschalen enthalten sind. Die Kosten für die zumeist kleineren Korrekturen, halten sich jedoch gewöhnlich in Grenzen.
Die Sportboot-Richtlinie (RCD)
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IMCI Zertifikatsverfolgung
IMCI Zertifizierte Produkte
Eingezogene Zertifikate
Gefälschte Zertifikate
Zweifelhafte DOC's
Beschwerden
Die RCD ist eine Direktive auf Ebene der Europäischen Union (EU), um eine nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sicherzustellen. Wasserfahrzeuge und deren Komponenten, die in der EU verkauft werden, müssen die harmonisierten technischen Sicherheits- und Umweltanforderungen und die im RCD festgelegten administrativen Verpflichtungen erfüllen.
Diese Sicherheits- und Umweltanforderungen beziehen sich auf Konstruktion/Design und Bau des Fahrzeugs und einiger seiner Komponenten, mit spezifischen Begrenzungen für Abgas- und Geräuschemissionen.
Die RCD schreibt vor, dass die Hersteller alle relevanten Daten in einer technischen Datei aufbewahren und die Konformität ihrer Produkte offiziell deklarieren. Die CE-Kennzeichnung muss am zertifizierten Produkt angebracht sein und die Verbraucher müssen detaillierte Informationen über Sicherheit und Wartung erhalten.
Ein Produkt kann nur nach einer erfolgreichen Begutachtung durch IMCI mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Um dieses erreichen..
Die Inspektionen werden von den CE-Inspektoren von IMCI direkt beim Hersteller durchgeführt. Der Inspektor arbeitet dabei eng mit der IMCI-Zentrale in Belgien zusammen, die nach einer positiven Beurteilung das CE-Zertifikat ausstellt. Erst dann kann der Hersteller seine Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen anbringen.
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An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Sportbootrichtlinie.
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Eu-richtlinien, umsetzung in österreich, normen.
Lesedauer: 1 Minute
Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 über Sportboote und Wassermotorräder (ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013)
Gilt nicht für
Die Ausnahmeregelungen gliedern sich nach
und sind Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie zu entnehmen.
Gilt seit 18.1.2016 (mit bestimmten Übergangsfristen bis 18.1.2017 bzw. 18.1.2020)
2013/53 EU | Leitfaden
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt.
Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt.
Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
» Liste der harmonisierten Normen
Die benannten Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem .
Stand: 16.11.2021
Builder´s Certificate (kurz „ BC “ genannt)
Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer des Bootes / der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus. Das BC enthält die wesentlichen Angaben zum Boot / zur Yacht, wie die genaue Angabe des Herstellers, die Marke, das Modell, die Rumpfnummer (HIN = Hull Identification Number), das Baujahr, den Bauort sowie gegebenenfalls weitere technische Angaben zum Schiff wie die Größe (Länge und Breite), die Rumpfform und Tonnage des Schiffs als auch den Typ und die Nummer(n) des verbauten Motors bzw. der verbauten Motoren. Es umfasst alle relevanten Informationen, die zur eindeutigen Identifizierung des Bootes / der Yacht dienlich sind. Es ist quasi die Geburtsurkunde Ihres neuen Schiffes.
Die Schiffsbauwerft bzw. die Bootswerft (bei kleineren Schiffen) erstellt dieses BC nur einmal. Das Builder’s Certificate darf nicht mit dem CE Zertifikat oder der CE-Konformitätserklärung verwechselt werden. Das CE Zertifikat wird zum Beispiel für das Baumuster ausgestellt. Das Original dieses Zertifikates erhält der Hersteller. Die CE-Konformitätserklärung (DoC = Declaration of Conformity) wird daraufhin für alle Boote ausgestellt, die dann entsprechend diesem Baumuster gebaut und in Verkehr gebracht werden. Sollte für das Boot noch keine CE-Zertifizierung erfolgt sein, so muss dieses Boot in einem sogenannten PCA-Verfahren (Post Construction Assessment) nachträglich zertifiziert werden. Die PCC Zertifizierung (Post Construction Certificates) darf nur eine zertifizierte Stelle durchführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an E/M/S (European Institute for Maritime Services).
Jeder Eigner muss daher das Builders Certificate, unabhängig von der Registrierung des Bootes / der Yacht, im Original an den nächsten Eigner übergeben. Zudem wird bei jedem Eignerwechsel gemäß britischer Tradition ein sogenanntes „Bill of Sale“ erstellt.
Der Artikel wurde verfasst von:
E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge benötigen:
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr stellt das Sicherheitszeugnis für Sportboote für 2 Jahre, das Schiffsbesatzungszeugnis für 5 Jahre aus.
Für ein Sicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis lassen Sie bitte der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr folgende Unterlagen zukommen (am einfachsten per mail):
ausgefülltes Antragsformular (an: [email protected] )
Nachfolgende Unterlagen an: [email protected] und [email protected] :
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Produktsicherheit und ce-kennzeichnung.
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CE-Seetauglichkeitseinstufung - Wikipedia. Ein CE-Typenschild der Kategorie B. Es gibt Auskunft über die Seetauglichkeitseinstufung, zugelassene Passagierzahl, zugelassenes Gepäck und Motorgewicht, höchste zugelassene Motorisierung und den zugelassenen Luftdruck bei Schlauchbooten.
Die CE-Kennzeichnung ist Vereinheitlichung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Boote (Lärm-, Abgas-Ausstoßes, Seetüchtigkeit). Für Sportboote gibt es 4 Seetauglichkeitskategorien (A - Hochsee, B - Außerhalb von Küstengewässern, C - Küstennahe Gewässer, D - Geschützte Gewässer).
Die Entwurfskategorie, auch CE-Seetauglichkeitseinstufung oder Seetauglichkeitskategorie genannt, beurteilt die Seetüchtigkeit einer Yacht bzw. eines Bootes. Insgesamt gibt es vier Entwurfskategorien, A, B, C und D. Die Kategorien sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt.
Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. Vertragskonstellation genau prüfen.
Bei der CE-Zertifizierung für Sportboote handelt es sich um eine Konformitätserklärung für den EU-Raum. Als Sportboote gelten alle Boote für Sport und Freizeit mit einer Länge zwischen 2,5 und 24 Metern.
Welche Boote brauchen eine CE-Kennzeichnung? Die Richtlinie legt fest, dass alle Sportboote zwischen 2,5 und 24 Meter Länge, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht wurden, eine CE-Kennzeichnung brauchen.
"CE" ist die Abkürzung für Conformité Européenne (zu deutsch "Europäische Konformität)". Dies ist die Erklärung des Herstellers, dass die geltenden Anforderungen der Europäischen Union eingehalten wurden. Die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen müssen auch für Boote und Yachten eingehalten werden.
Düsseldorf (SP) CE-KLassifizierung für Yachten. Gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG müssen seit 16.6.1998 alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig "in Verkehr gebracht" werden, zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein bzw. werden.
Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann.
Über die CE Kennzeichnung. Die europäischen Produktrichtlinien legen die grundlegenden Anforderungen fest, denen Produkte entsprechen müssen, bevor sie auf dem europäischen Markt zugelassen werden bzw. bevor sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden.
Bei uns erhalten Sie CE-Zertifizierungen für Ihr Sportboot, Yacht oder Jet-Ski. Wir erstellen PCCs (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten in der EU erforderlich sind.
Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen. Zusätzlich fallen folgende Wasserfahrzeuge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
Die CE-Kennzeichnung muss am zertifizierten Produkt angebracht sein und die Verbraucher müssen detaillierte Informationen über Sicherheit und Wartung erhalten. Diese Produkte fallen unter die Sportbootrichtlinie (RCD)
An dieser Stelle finden Sie Wissenswertes rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Sportbootrichtlinie. Klicken Sie auf ein Thema Ihrer Wahl um genauere Informationen zu erhalten.
CE-Kennzeichnung von Sportbooten und Jet Ski - WKO. EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen. Lesedauer: 1 Minute. Inhaltsverzeichnis. EU-Dokumente: Rechtsvorschrift und Leitfaden. Umsetzung in Österreich. Normen zur Richtlinie. Benannte Stellen.
Das Builder´s Certificate wird von der Werft, in der das Boot / die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und auf Wunsch bzw. auf bedingte Registeranforderung bei Auslieferung der Yacht an den Importeur bzw. Händler oder in Ausnahmen auch direkt an den Erstkäufer übergeben.
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Sportboote ohne CE-Zertifizierung: geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet. Eine schriftliche Erklärung, dass keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen stattgefunden haben.
Die CE-Kennzeichnung ist Vereinheitlichung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Boote (Lärm-, Abgas-Ausstoßes, Seetüchtigkeit). Für Sportboote gibt es 4 Seetauglichkeitskategorien (A - Hochsee, B - Außerhalb von Küstengewässern, C - Küstennahe Gewässer, D - Geschützte Gewässer).
Bering Yachten sind CE A zertifizierte Explorer, die für ausgedehnte Fahrten über Windstärke 8 und signifikanten Wellenhöhen über 4m ausgelegt sind.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU -Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind." (Art. 2 Nr.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller insbesondere gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen.
Die CE-Richtlinien legen für bestimmte Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Das CE-Kennzeichen kann hierbei als „Reisepass" dienen, ist aber auch für selbst genutzte Maschinen und Anlagen von Belang.